Ab dem 1. Januar 2017 besteht in Nordrhein-Westfalen eine Rauchwarnmelderpflicht für alle Mietwohnungen. Die Vermieter müssen ihre Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausstatten. Auch in Eigentumswohnungen oder Wohnhäusern sind Rauchwarnmelder dringend zu empfehlen.
Zum Mindestschutz gehören Rauchwarnmelder in jedem Schlafraum und jedem Fluchtweg (Flur, Treppenraum). Optimal wäre ebenfalls eine Ausstattung in Wohnräumen (Wohnzimmer, Esszimmer…) sowie Keller und Dachboden. In der Küche sollte man auf sogenannte thermische Melder zurückgreifen. Diese reagieren speziell auf Temperaturanstieg. Herkömmliche Rauchwarnmelder würden häufig durch Wasserdampf oder Bratendunst Fehlalarme auslösen.
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